Verordnung und Kosten

Für eine Einheit ERGOTHERAPIE bekommen Sie derzeit folgende Tarife rückerstattet:

ÖGK BVAEB SVS
30 Min. € 24,00 € 31,05 € 30,90
45 Min € 36,00 € 46,56 € 46,35
60 Min. € 48,00 € 62,09 € 61,80

In den meisten Fällen übernehmen die Unfallversicherung bzw. Zusatzversicherung bei den Therapiekosten den Selbstbehalt! Bitte kontaktieren Sie Ihre Unfallversicherung bzw. Zusatzversicherung. Bei der Schienenanfertigung übernehmen die ÖGK, BVAEB und SVS mindestens 80 % der Kosten!

VERORDNUNG & ZUWEISUNG DURCH IHREN ARZT

Um mit einer ergotherapeutischen Behandlung beginnen zu können, benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt für 10x Ergotherapie à 30 Minuten bzw. 60 Minuten.

Bitte denken Sie daran, die Verordnung von der Krankenkasse chefärztlich spätestens nach der ersten Therapieeinheit bewilligen zu lassen, um nach Beendigung der Therapie einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.

DENKEN SIE DARAN FOLGENDES ZUR THERAPIE MITZUBRINGEN

  • Therapieverordnung
  • Aktuelle Befunde
  • Bequeme Kleidung

ICH HABE DEN VEREINBARTEN TERMIN FÜR SIE RESERVIERT

Falls Sie verhindert sind, bitten ich Sie den entsprechenden Termin rechtzeitig (24h im Vorhinein) zu stornieren. Andernfalls muss ich Ihnen den versäumten bzw. nicht eingehaltenen Termin in Rechnung stellen. Bitte um Verständnis!